Unfallversicherung

Unfallversicherung

 Unfall: Ein unvermeidliches Ereignis, das aufgrund unveränderlicher Naturgesetzen auftritt 
Etwa alle vier Sekunden geschieht in Deutschland ein Unfall. Sehr oft sogar dort wo wir ihn am wenigsten vermuten - nämlich zu Hause!

Da die gesetzliche Unfallversicherung nicht immer leistet/ bzw. die Leistungen auch teilweise nicht sonderlich hoch sind, empfehlen wir Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Folgende Leistungen sollten in dieser Versicherung abgedeckt sein:

Invalidität

Es handelt sich um Invalidität, wenn Sie nach einem Unfall in Ihrer körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten dauerhaft eingeschränkt sind.

Bei einer Vollinvalidität erhalten Sie die im Vorfeld vereinbarte Leistung im vollem Umfang. Bei einer Teilinvalidität erhalten Sie die Leistung anteilig nach der zur Grunde liegenden Gliedertaxe (im Verhältnis zur Beeinträchtigung/ schwere der Verletzung).
Die Feststellung des Invaliditätsgrades erfolgt mit Hilfe eins ärztlichen Gutachtens. In der Gliedertaxe ist detailliert festgelegt, mit welchem Prozentsatz die einzelnen Körperteile zu bemessen sind.

Die so genannte Gliedertaxe legt detailliert fest, mit welchem Prozentsatz einzelne Körperteile zu bemessen sind. So wird zum Beispiel beim Verlust eines Daumens in der Regel 20 Prozent der Invaliditätssumme ausgezahlt. Zum Beispiel wird der Verlust einer Hand mit 70 % Beeinträchtigung bemessen.

Wir empfehlen daher das fünf- bis achtfache Ihres Bruttojahreseinkommens zu versichern.

Auch wenn wir Ihnen die Schmerzen damit nicht nehmen können, so haben Sie in dieser Situation wenigstens keine finanziellen Sorgen und haben genug Reserven um Ihr Leben nach dem Unfall umstellen zu können (z.B. behindertengerechtes Haus, Fahrzeug usw.)

Unfallrente

Wenn Ihre Beeinträchtigung nach einem Unfall bei mindestens 50 Prozent vorliegt, erhalten Sie eine lebenslange Unfallrente, sofern Sie im Vertrag vereinbart worden ist. Als Berufstätiger ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung meist sinnvoller, da sie auch bei Krankheit greift und nicht nur bei Unfällen.

Da Kinder hingegen keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rente haben und keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, empfehlen wir in jedem Fall eine einfache Unfallrente in Höhe von mindestens 2.000 € im Monat.

Todesfall

Sofern eine verunfallte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall verstirbt, wird eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Übergangsleistung

Bis zur Festsetzung des Invaliditätsgrades können bis zu 15 Monate vergehen, wenn nicht klar ist, ob die Beeinträchtigung nicht wieder vollständig auskuriert werden kann. Die Übergangsleistung ist dafür da, dass Sie mit diesem Geld die Zeit überbrücken können. 

Krankentagegeld

Angestellte haben in der Regel sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Nach diesen Sechs Wochen erhalten Sie nur noch das wesentlich wenigere Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. Mit einem Krankentagegeld können Sie die Lücke schließen, die Ihnen dadurch entsteht. Sofern Sie jedoch eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, sollten Sie das Krankentagegeld besser hierüber versichern. Die Krankenversicherung greift nämlich im Gegensatz zur Unfallversicherung nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Krankheiten. 

Krankenhaustagegeld

Sind Sie Patient in stationärer Behandlung, erhalten Sie bis zu zwei Jahre nach dem Unfall  das vereinbarte Krankenhaustagegeld. Damit sollten Kosten gedeckt werden die Ihnen durch den Krankenhausaufenthalt enstehen wie zum Beispiel:

  • Kosten im Krankenhaus (Fernseher, gesetzliche Zuzahlung pro Tag usw.)
  • eine Haushaltshilfe um Ihren Haushalt in Ordnung zu halten.
  • Kinderbetreuung
Kosmetische Operationen

Leider hinterlassen Unfälle häufig auch sichtbare Spuren, wie zum Beispiel hässliche Narben, die nur durch eine kosmetische Operationen korrigiert werden können.
Diese Kosten lassen sich über den Baustein "Kosmetische Operationen" versichern.

Bergungskosten

Je nach Unfall können auch Kosten für Such-, Rettungs-, und Bergungseinsätze entstehen. Dies ist häufig ein Thema für Ski- oder Snowboardfahrer die beispielsweise nach einem Lawinenabgang als vermisst gelten. Auch der Transport von Unfalltoten in die Heimat, gilt in einer guten Unfallversicherung versichert.

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